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Sehen statt Hören
Sicherheit durch perfekte Funktionskontrolle |
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Mit der Blitzlampe Control haben Sie perfekte Kontrolle über Ihr
Lichtsystem. Für jeden
Sender (Klingel-, Telefon-, Baby-, Personenruf-, Bewegungs- oder Alarm-Sender) hat die Blitzlampe Control ein eigenes Anzeigefeld. Auf dem großen beleuchteten Feldern sehen Sie jederzeit, zu welchen Sendern eine Funkverbindung besteht. Durch verschiedene
Blitzfolgen können Sie leicht unterscheiden, welcher Sender Ihnen gerade ein Ereignis meldet. Außerdem blinkt das dem Sender entsprechende Leuchtfeld auch nach dem Ende der Blitzfolge noch 30 Sekunden weiter. |
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Die Sender im Überblick |
Preis
EURO |
Artikel Nr. |
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Klingelsender mit zwei Eingängen
 | Wandelt das Klingeln an Haus und Wohnungstür in Funkimpulse um und sendet sie an alle Empfänger. Inkl. 7m Kabel, Farbe weiß |
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114,95 |
25300 |
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Baby-Sender
 | Sendet Funk-Impulse an alle Empfänger, wenn das Kind weint. Mit eingebautem Mikrofon und Empfindlichkeitseinsteller. Farbe weiß |
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106,95 |
25302 |
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Telefon-Sender
 | Sendet beim Klingeln des Telefons Funk-Impulse an die Empfänger aus. Inkl. 3m Kabel zum Anschluss an TAE-Dosen. Farbe weiß |
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117,15 |
25304 |
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Personenruf-Sender
 | Löst durch gesendete Funk-Impulse Lichtsignale am Empfänger aus, wenn auf die Ruftaste gedrückt wird. Inkl. 7m Kabel und Ruftaste. Farbe weiß |
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112,50 |
25306 |
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Bewegungs-Sender
 | Sendet Funk-Impulse an alle Empfänger, wenn sich jemand in der Nähe bewegt. Farbe weiß |
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132,50 |
25308 |
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Die Empfänger im Überblick |
Preis
EURO |
Artikel Nr. |
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Blitzlampe Control
 | Erzeugt für jeden Sender eine eigene Blitzfolge, 6-fach-Control-Display, |
 | lieferbare Farben: anthrazit, hellgrau, rot, weiß |
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106,95 |
25320* |
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mit Fuß |
117,15 |
25322* |
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Blitzlampe mit 4-fach-Ereignisanzeige
 | Erzeugt für jeden Sender eine eigene Blitzfolge. Kontrollanzeige für 4 verschiedene Sender. Farbe weiß |
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106,95 |
25326* |
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Aufstellfuß für Blitzlampe Control
 | Macht aus der Blitzlampe Control im Handumdrehen eine attraktive Tischblitzlampe. Auch für MiniVib-Funkumsetzer geeignet. Farben:
anthrazit oder weiß |
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19,50 |
25350* |

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Preis
EURO |
Artikel Nr. |
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MiniVib-Funkempfänger
 | Extrem leichter, kleiner und leistungsstarker FM-Empfänger mit Halteclip. |
 | 6 Leuchtdioden zur Anzeige von zwei Türklingeln, Telefon-, Baby- und Personenruf, Bewegungs- und Alarmmelder. |
 | Eigene Vibrationsfolge für jeden Lichtsystem-Sender. |
 | Memoryfunktion zur Anzeige des zuletzt empfangenen Signals. |
 | Warnsignal beim Verlassen des Empfangsbereiches und bei erforderlichem Batteriewechsel. |
 | Stromversorgung: Mignon Primärzelle oder umweltfreundlicher, wiederaufladbarer NiMH-Akku für ca. 1000-1600 Stunden (2-3 Monate) Betriebsbereitschaft. |
 | Abmessungen: 56 x 71 x18 mm |
 | Gewicht: ca. 80 g |
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255,50 |
25330 |
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MiniVib-Funksensor
Erzeugt je nach Anwendung bis zu vier verschiedene Funksignale für den
MiniVib-Funkempfänger, z.B.:
l 2 x Türklingel oder Wechselsprechanlage
l 1 x Telefon über TAE-Steckdose
l 1 x Personenruftaste am Gerät
 | Personenruftaste direkt am Gerät oder über extra Kabel anschließbar |
 | Auch als mobile Klingelanlage auf Reisen nutzbar. Klingeltaster kann direkt angeschlossen werden, kein Klingeltrafo erforderlich. |
 | Anmelde und gebührenfrei |
 | Reichweite: ca. 50m im Gebäude, 300 m im Freien. |
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352,50 |
25334 |
| Der MiniVib wendet sich an alle, die sich im Haus, im Garten oder am Arbeitsplatz frei bewegen und trotzdem jederzeit über die Signale ihres Lichtsystems informiert sein wollen. Einfach den MiniVib-Funkumsetzer in eine freie Steckdose stecken, und schon besteht eine Funkverbindung zwischen allen
Lichtsystem-Sendern und dem MiniVib-Empfänger. Durch sein geringes Gewicht kann der nur scheckkartengroße MiniVib-Empfänger bequem an der Kleidung oder am Handgelenk getragen werden. |
* plus Farbe
| Informationen für Ihren Arzt
zur Verordnung von Lichtsignal-Anlagen für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige!
Lichtsignal-Anlagen sind Hilfsmittel im Sinne des Hilfsmittel-Verzeichnisses der Krankenkassen.
Hilfsmittel belasten nicht das Arzneimittel-Budget des Arztes. (§84 SGB 5)
Wenn ein Hörgeschädigter die Türklingel nicht mehr hinreichend hört, besteht Leistungspflicht der Krankenkasse. Dies hat das Bundessozialgericht in mehreren Grundsatz-Urteilen (z.B.
Az. 3/8 BK 25/87) entschieden und begründet: "Schon wegen der Feuergefahr muss auch ein Hörgeschädigter in seiner Wohnung erreichbar sein".
Lebt ein Baby oder eine Pflegebedürftige Person in der Wohnung, so besteht auch Leistungspflicht für eine optische Baby- oder Personen-Rufanlage.
Die Ärztliche Verordnung sollte aussagen:
"Der Versicherte ist auf eine Lichtsignalanlage angewiesen". Die Verordnung muss keine Aussage machen über die Zahl und Typen der benötigten Geräte.
Eine bestehende Versorgung mit Hörgeräten, macht eine Licht-Signalanlage nicht entbehrlich. Laut BSG muss die Erreichbarkeit in der Wohnung auch nachts gegeben sein.
Wenn offensichtlich ist, dass der Versicherte die Klingel nicht hinreichend hört, (z.B. bei Gehörlosigkeit) verordnet in der Regel der Hausarzt. In Zweifelsfällen, empfiehlt es sich, einen HNO-Arzt aufzusuchen. Dieser kann ggf. seine Entscheidung auf Höruntersuchung stützen.
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